Meine Videos & Praxistipps
- Personen ohne Unterhaltsverpflichtung: 1.079,99 Euro
- Eine Unterhaltsverpflichtung: 1.479,99 Euro
- Zwei Unterhaltsverpflichtung: 1.709,99 Euro
- Drei Unterhaltsverpflichtung: 1.929,99Euro
- Vier Unterhaltsverpflichtung: 2.159,99 Euro
- Fünf und mehr Unterhaltsverpflichtung: 2.379,99 Euro
Unpfändbar sind insbesondere
- 50% der gezahlten Überstundenvergütung
- Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag von 500 Euro
- Urlaubsgeld oder der finanzielle Ausgleich für nicht genommenen Urlaub
- Treugelder, Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge, grundsätzlich Heirats- und Geburtsbeihilfen
Haben Sie Unterhaltsverpflichtungen (Kinder oder Ehepartner) , erhöht sich dieser Freibetrag auf
- 1.478,04 € bei Unterhaltspflicht für eine Person,
- 1.703,21€ bei Unterhaltspflicht für zwei Personen,
- 1.928,38 € bei Unterhaltspflicht für drei Personen,
- 2.153,55€ bei Unterhaltspflicht für vier Personen,
- 2.378,72 € bei Unterhaltspflicht für fünf Personen.
Hinzu kann das Kindergeld und weitere Freibeträge (einmalige Sozialleistungen oder Leistungen, die Sie zum Ausgleich eines durch gesundheitlichen Schaden bedingten Mehraufwandes erhalten) erhöhend eingetragen werden. Die Erhöhung wird durch die Bank ausgeführt, wenn eine Bescheinigung vorliegt, die ich Ihnen gerne ausstelle.
Sie kosten 20,00 €. Innerhalb eines Tages können Sie die P-Konto-Bescheinigung abholen oder ich sende sie Ihnen zu.