5 Dinge, die Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende in der Coronakrise jetzt wissen sollten:
– Existenzsichernde Maßnahmen
– Umgang mit dem Finanzamt
– Vorgehen bei den Krankenkassen
– Verhandlungstipps mit der Bank
– Wirtschaftlichen Ausgleich wegen Corona aus Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Wie im Webinar versprochen, erhalten Sie hier meine
Checkliste für Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende in der Corona Krise
1. Kurzarbeitergeld
o Zuständig: Bundesagentur für Arbeit
o Hotline: 0800 45555020
o Rückwirkend zum 01.03.2020 möglich, Antrag möglichst online stellen
2. ALG II – Hartz4 – zur Existenzsicherung
o Zuständig: Jobcenter vor Ort
o Formloser Antrag möglich: Musterantrag von RA Uyar wird online gestellt.
o Online beantragen auch möglich
3. Finanzielle Soforthilfen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige
o Zuständig: jeweilige Ministerien der Bundesländer
o Antragsformulare sind z.T. schon online (je nach Bundesland). In NRW kann man ab dem 27.03.2020 die Zuschüsse auf der Seite wirtschaft.nrw oder der jeweiligen Bezirksregierung beantragen.
o Es handelt sich um einen Zuschuss und nicht um einen Kredit!
4. Stundung der Steuervorauszahlungen
o Zuständig: Finanzamt
o Formloser Antrag möglich: Musterantrag von RA Uyar wird online gestellt.
o Anträge sind auch online auf den jeweiligen Homepages
Nicht vergessen: Stundung Steuerzahlungen bei der Stadt und Kommune (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer, Kulturförderabgabe)
o Zuständig: Stadt bzw. Kommune
o Formloser Antrag möglich: Musterantrag von RA Uyar wird online gestellt.
5. Bei Verdienstausfall wegen Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz IfSG
o Zuständig: Gesundheitsamt, Landschaftsverband
o NRW: LVR Rheinland 0221 809 5444 LVR Westfalen-Lippe 0251 591 1500
o Ansonsten örtliches Gesundheitsamt
o Nicht bei behördlicher Betriebsschließung, sondern bei Quarantäne!
6. Weitere Praxistipps die Kosten zu senken:
o Herabsetzung KV-Beiträge
o Stundung der Mieten (in Abspreche mit Vermieter),
o Herabsetzung des Stromabschlages für Geschäftsräume (in Absprache mit Stromversorger). Empfehlenswert bei Gewerben mit hohen Stromverbrauch (Restaurants, Sonnenstudios), wenn dieser aktuell wg. Schließung nicht mehr vorhanden ist.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gern. Bundesweit!
Checkliste von Rechtsanwalt Ilias Uyar
Die Soforthilfeprogramme für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Kulturschaffende in der Corona-Krise sind angelaufen. Was Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende zur Corona-Soforthilfe jetzt wissen sollten, erläutert Ihnen Rechtsanwalt Ilias Uyar in diesem kurze Video.
Hier finden Sie den Link der zuständigen Stellen zum Antrag auf Corona-Soforthilfe
Baden-Württemberg
https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfecorona
Bayern
www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Berlin
www.ibb.de/coronahilfen
Brandenburg
www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelleunterstuetzungsangebote/
Bremen
www.babbremen.de/bab/coronasoforthilfe.html
www.bisbremerhaven.de/antrag-coronasoforthilfe.99067.html
Hamburg
www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuerunternehmen
Hessen
wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe-fuerselbststaendige-freiberufler-undkleine-betriebe
Mecklenburg-Vorpommern
www.lfimv.de/foerderungen/coronasoforthilfe
Niedersachsen
www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19–Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
Nordrhein-Westfalen
https://wirtschaft.nrw/corona
Rheinland-Pfalz
https://isb.rlp.de/home.html
Saarland
www.corona.wirtschaft.saarland.de
Sachsen
www.sab.sachsen.de/
Sachsen-Anhalt
www.ib-sachsenanhalt.de/coronavirusinformationen-fuer-unternehmen
Schleswig-Holstein
www.ibsh.de/infoseite/corona-beratungfuer-unternehmen/
Thüringen
https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020